LGGHuT - Mitglied werden

Mitglied werden

Vorteile der Mitgliedschaft in unserer Landesgütegemeinschaft
  • Sie werden ständig über die aktuellen Änderungen und Entwicklungen der Regelwerke informiert.
  • Sie erhalten von kompetenten Kollegen in allen Fragen zur Güte- und Qualitätssicherung eine qualifizierte Beratung; und auch über diese Fragen hinaus.
  • Sie sind eingebunden in einen Kreis von qualifizierten Unternehmen, damit besteht die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs zwischen Fachkollegen.
  • Sie erhalten Unterstützung bei Information der Auftraggeber zu allen Fragen der regelgerechten und qualifizierten Ausführung von Betoninstandsetzungs- und Bauwerkserhaltungsmaßnahmen.
  • Sie können leicht und umfangreich Ihre Mitarbeiter qualifizieren und weiterbilden.
  • Wir erleichtern Ihnen die Organisation der Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung).
  • Sie erhalten damit eine gute Ausgangsposition für Ihre Marktpositionierung.

Wer kann Mitglied der Landesgütegemeinschaft Erhaltung von Bauwerken Hessen-Thüringen e.V. werden?

als Ausführendes Mitglied:

  • Unternehmen, die
    • Betonbauwerke oder Betonbauteile herstellen und
    • über den HAVO-Eignungsnachweis verfügen und
    • eine fremdüberwachte Baustelle durch bestandenen Baustellenprüfbericht nachweisen
  • Fachfirmen, die aufgrund betrieblicher und personeller Voraussetzungen in Bezug auf die durchzuführenden Baumaßnahmen den v. g. Firmen gleichzusetzen sind, und die Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauteilen ausführen. Diese Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie regelmäßig Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen ausführen und diese durch anerkannte Prüfstellen überwachen lassen.
  • Hinweis:
    Unternehmen die die Voraussetzungen eines „ordentlichen Mitgliedes“ (siehe oben) noch nicht vollständig erfüllen, können als außerordentliches Mitglied aufgenommen werden.

als Beratendes Mitglied:

  • Sachkundige Planer gemäß der Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (Instandsetzungs-Richtlinie) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb).

als Fördermitglied:

  • Natürliche Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertreten, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.

als Wissenschaftlicher Beirat:

  • Hochschullehrer, sonstige Wissenschaftler
  • Leitende Mitarbeiter aus Landesministerien und Oberen Baubehörden, die auf dem Gebiet der Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung tätig sind.

Selbstverpflichtung unserer Mitgliedsunternehmen:

  • Die hohen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen.
  • Die Satzung und Vorschriften des Überwachungsverfahrens einzuhalten und sich dazu schriftlich zu verpflichten.
  • Die konsequente Einhaltung der Verpflichtung zu gewährleisten.

 Antrag auf Mitgliedschaft:


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