LGGHuT - Personalqualifikationen

Personal Qualifikationen

Die Regelwerke der Betoninstandsetzung (ZTV-ING wie auch TR Instandhaltung mit DAfStb-Rili) setzen Personalqualifikationen voraus, die zur sach- und fachgerechten Betoninstandsetzung erforderlich sind.

Sachkundiger Planer in der Betoninstandsetzung (SKP)
Der Sachkundige Planer muss über besondere Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Schäden und Mängeln verfügen. Er muss ebenfalls über besondere Kenntnisse hinsichtlich der Ursachenfeststellung sowie dem Aufstellen von Instandsetzungskonzepten zur Sicherstellung und zur Wiederherstellung der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit unter Berücksichtigung der im Regelwerk genannten Instandsetzungsprinzipien und -verfahren verfügen. Der SKP muss insbesondere in folgenden Bereichen umfassende Kenntnisse nachweisen können:

  • Technische Baubestimmungen zur Instandhaltung;
  • Instandhaltungskonzepte (einschließlich Wartungs- und Inspektionskonzepten), Instandhaltungsplanung;
  • Instandsetzungsplanung (inkl. Inspektionsprinzipien und -verfahren);
  • Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen;
  • Grundsätze der Qualitätssicherung in der Instandhaltung;
  • Grundanforderungen an Bauwerke und Bauteile und resultierende Merkmale für Instandsetzungsstoffe und -systeme;
  • Schadensdiagnose;
  • Beurteilung der Standsicherheit (Brandschutz, Bauphysik und ggf. Verkehrssicherheit);
  • Beurteilung des Betonuntergrundes;
  • Verfahren der Untergrundvorbereitung, Verbundverhalten;
  • Betoneigenschaften, Betonkorrosion;
  • Bewehrungseigenschaften, Bewehrungskorrosion;

Der Kenntnisnachweis wird im Regelfall durch den „Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e.V. (ABB-SKP)" nachgewiesen. Eine Weiterbildung ist im Abstand von höchstens drei Jahren nachzuweisen.

Der SKP muss im Bedarfsfall, insbesondere bei Beeinträchtigung der Standsicherheit, in der Lage sein, die Notwendigkeit der Hinzuziehung von fachkundigen oder besonders fachkundigen Personen für Sonderfragen zu erkennen und eine entsprechende Auswahl zu treffen.


Qualifizierte Führungskraft in der Betoninstandsetzung (QFK)

Die Qualifizierte Führungskraft (QFK) ist im ausführenden Bauunternehmen zuständig und verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sowie für die erforderlichen Prüfungen im Rahmen der Eigenüberwachung. Zu den Aufgaben der QFK gehören u. a.:

  • Planung der Arbeitsabläufe auf Grundlage der vom SKP erstellten Planungsunterlagen für die Instandsetzungsmaßnahmen;
  • Beurteilen der fachlichen Qualifikation des eingesetzten Baustellenfach- und Prüfpersonals;
  • Beurteilen der Ergebnisse aus Überwachung der Ausführung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung).

Die QFK ist auf Seiten des Auftragnehmers der Ansprechpartner für den SKP und den Auftraggeber.
Die Bundesgütegemeinschaft hat mit den Anforderungskriterien für die „Qualifizierte Führungskraft“ entsprechend der Muster-Hersteller-und Anwenderverordnung (MHAVO) auf der Grundlage der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb definiert, wer als QFK gilt. Die Ausbildung und Prüfung von Personen, die nicht die Anforderungskriterien erfüllen, erfolgt gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Qualifizierte Führungskraft in der Betoninstandsetzung.


Bauleiter des ausführenden Unternehmens

Die Ausführung nach den einschlägigen Regelwerken ist von einem Bauleiter im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung zu leiten. Der Bauleiter sorgt für die sichere und planmäßige Ausführung der Arbeiten, insbesondere über die Aufgaben nach DIN EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3 hinaus u. a. falls zutreffend für

  • die Sicherstellung der Standsicherheit während der Ausführung;
  • das Anzeigen der Instandsetzungsmaßnahme bei der Überwachungsstelle;
  • das Veranlassen der Überwachung gemäß Regelwerk;
  • die Verwendung der vorgesehenen Stoffe;
  • die Sicherstellung der personellen und gerätetechnischen Ausstattung für die Ausführung;
  • das Übergeben der Ergebnisse der Überwachung durch das ausführende Unternehmen an die Überwachungsstelle.

Damit muss der Bauleiter nicht ausdrücklich über spezielle nachzuweisende Fachkenntnisse verfügen. Er muss daher zwar keinen aktuellen SIVV-Schein besitzen. Die Koordination und Leitung der planmäßigen Ausführung von Instandsetzungsarbeiten setzt jedoch naturgemäß eine entsprechende Sach- und Fachkunde sowie ausreichende Berufserfahrung voraus.


Baustellenfachpersonal (SIVV-Fachkraft und SPCC-Düsenführer)

Auf jeder Baustelle muss eine geschulte, insbesondere handwerklich ausgebildete Fachkraft ständig anwesend sein, der je nach Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Schutz- und Instandsetzungsmaßnahme betontechnische und entsprechende andere baustofftechnische Kenntnisse, Fertigkeiten und praktische Erfahrung besitzt. Die Befähigung für Arbeiten nach dem Regelwerk muss durch eine Prüfstelle überwacht und gegenüber der Überwachungsstelle für die Überwachung durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden. Eine Weiterbildung ist im Abstand von höchstens drei Jahren nachzuweisen. Dieser Nachweis wird grundsätzlich geführt durch den Befähigungsnachweis (SIVV-Schein) des Ausbildungsbeirats „Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. Im Besonderen können weitere Nachweise erforderlich sein, z. B. für den Düsenführer durch die Bescheinigung des Ausbildungsbeirats „Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (sog. Düsenführer-Schein).


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